Mittwoch, 17. Februar 2010

Der Vater der Frau schreibt

Hoch Ehrwürdiger Herr
Hoch Ehrwürdiger Herr Prediger.
Über ein zwischen meiner ältesten Tochter und meinen Bruder Sohn
den Kleidermacher Wilhelm K a t z schon seit längeren Zeit obwaltendes Eheliches Versprechen sehe Ich mich veranlaßt Ew. Hoch Ehrwürden von dem Entstehen dieser, ich glaube aufrichtig versöhnen zu können, Redlich gemeinten Zusicherung von beiden Seiten. Nähere Aufklärung zu geben umd um Ew. Hoch Ehrwürden gütige Einwürkung so weit es der Amtspflicht gestattet zu bitten, um dieß Verhältnis Klar und deutlich aufzustellen, muß ich etwas weit ausgedehnt anfangen.
Ich bin wie aus dem hiesigen Kirchenbuch hoffentlich zu ersehen ist, am 22ten November 1804 mit meiner Frau, der jüngsten Tochter des verstorbenen Schullehrere Rudolph getraut. Mein Geburtsort ist Celle im Königreich Hannover, Mein Vater war der Unteroffizier Johann Katz im 8ten Infantrie Regiment in Hannöverschen Diensten und zugleich auch Gärtner seiner Profession. Seit meinem 14ten bis 19ten Jahre erlernte ich die Kleidermacher-Profession und ging dam in die Fremde, ich habe noch 4 Geschwister, die sämtlich in meiner Vaterstadt an rechtlige Handwerker verheirathet sind, und einen Bruder, der 12 Jahre jünger als ich, gleichfalls die Kleidermacher Profession erlernte und dan auch in die fremde ging, wie ich schon erwähnt, ein wunder von der allgütigen Vorsehung mein Wohnsitz im entfernten Pommern und meinen jüngeren Bruder den seinigen in Schlesien in der Stadt Goldberg angewiesen. Seit dem Monath Decmbr 1805 sah ich in meiner Vater Stadt meine Geschwister zum letztem Mahl, wo ich damals noch als Soldat obgleich ich hier schon wohnhaft war, durch des Schicksals Ruf hinbeschieden wurde. Seit dem Zeit nun hatt ich von meinen Geschwistern und deren Kindern keinen gesehen, a1s nur durch Schreiben uns benachrichtigt.Mein Vater war schon im Jahr 1799 u»d meine Mutter 1832 85 Jahre alt unter der sorgfältigen Pflege meiner einen Schwester verstorben.Da kam im monath September 1836 der älteste Sohn meines Bruders aus Goldberg zu mir. Die Freude, einen von meinen Angehörigen zu sehen und zu mahl als einen nicht ungebildeten Jüngling, war bei mir groß,und mit einem Wort ich, und meine Frau und Kinder gewannen den Jüngling lieb, und derselbe entschloß sich im Monath July vr.J. für seine eigene Rechnung hier als Kleidermacher zu arbeiten, wo zu ich denselben auch gern in meiner jetzigen Wohnung eine Freistatt gewährte, wo er unter meinen Schutz, da ich hier Kleidermacher bin ungestört sein gewerbe fort setzen konte. Zu Anfang des Monaths Decber v.J. machte mir mein Brudersohn den Antrag meine älteste Tochter als seine Lebensgefärtin heim zu führen, ich willigte in dieß Vorhaben mit dem Bemerken, das er zuvörderst von seinem Vater sich die Erlaubnis darzu, dan hier bürger und Meister, wie es einen ordentlichen Menschen gezieme, zuvor werden möge, und ich ihm alsdann gern meine Einwilligung geben, und zu ihrem Vorhaben meinen Seegen, von der allgütigen Vorsehung zu ihrem Vorhaben erbitten wolle. Hierauf erwiederte mir mein Bruder Sohn, wie er dieserhalb an seinen Vater geschrieben, und mir bat, ein gleiches zu tun, ich schrieb nun gleichfalls im Monath December v.J. an meinen Bruder. Ersuchte den selben freundschaftlich um seine Genehmigung und lud ihm als aufrichtigen Bruder zur baldigen Hochzeit ein, auf dieses Schreiben habe ich bis jetzt von meinem Bruder keine antwort erhalten,und ein Verhältnis, welches zwischen meiner Tochter und meinem Bruder Sohn nun stattfand, veranlaßte mich, mich von denen selber zu trennen. Mein Bruder, glaube ich, darf und kann unter diesen Umständen der Verbindung seines Sohnes mit meiner Tochter nichts in den Weg legen, und ich als Vater und Onkel gebe hiermit beiden, insofern meine Einwilligung angenommen wird, zu deren Eheliche Verbindung meine Einwilligung und Seegen, und wolle ich Ew. Hoch Ehrwürden Hochachtungsvoll ersuchen, gütigst doch dahin zu würken, das die Eheliche Verbindung dieser beiden Jungenleute baldigst vollzogen werde, da ein längeres Zusammenbleiben derselben in der jetzigen Art unstatthaft ist.
In der festen Überzeugung, das Ew. Hoch Ehrwurden diese meine absicht, die wahrhaft gut getmeint ist, gütigst berücksichtigen wollen unterzeichne mich

Hochachtungsvoll
Ew. Hoch Ehrwürden
stets ergebenster Diener
Lauenburg d. 9ten Februar 1838. K a t z

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